Von Gasflaschen geht bekanntlich ein hohes Risiko aus. Die sachgemäße Lagerung von z. B. Propangasflaschen oder Stickstoffflaschen ist deshalb von extremer Wichtigkeit, wie es auch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) fordern.
Wir produziert eine große Bandbreite von Gasflaschenschränken, Druckgasflaschenschränken und Gasflaschenlagern für die Außenlagerung, die grundsätzliche Forderungen, wie ausreichende Belüftung gemäß TRG 280 und den Zugriffschutz für Unbefugte, zuverlässig erfüllen. Außerdem muss das Umfallen der Flaschen im Gasflaschenschrank durch Flaschenhalter ausgeschlossen sein.
Abhängig davon, ob Sie Ihr Gasflaschenlager im Gebäude oder außen errichten, ob Sie 11 kg oder 33 kg Gasflaschen lagern müssen und ob Sie ausreichend Abstand zu anderen Gefahrenquellen einhalten können: immer bieten wir Ihnen angepasste Produkte, die genau dem jeweiligen Anforderungsprofil entsprechen.
Druckgasflaschen stellen durch den enthaltenen Überdruck und den Inhalt selbst (korrosiv, giftig, brennbar, brandfördernd, erstickend) ein erhebliches Gefahrenpotential dar.
Im Brandfall muss sichergestellt werden, dass sich diese Gase bzw. die Druckgasbehälter nicht erwärmen und nicht zerknallen. Hier bieten wir Ihnen feuerbeständige Gasflaschenschränke in G30- oder G90-Version.
Als Lager im Freien gelten auch solche, die mindestens nach zwei Seiten offen sind, oder nur an einer Seite offen sind, wenn die Tiefe – von der offenen Seite aus gemessen – nicht größer ist als die Höhe der offenen Seite. Eine Seite des Raumes gilt auch dann als offen, wenn sie aus Drahtgitter oder dergleichen besteht.